Ab dem 01.04.2021 tritt eine neue Regelung in Kraft, welche es dir ermöglicht, mit einer Schaltkompetenzschulung und einer abschließenden Testfahrt die Schlüsselzahl 197 zu erwerben. Danach kannst du auch Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe führen, auch wenn aktuell eine Automatikbeschränkung 78 eingetragen ist (Nachträgliche Schaltausbildung).
Wie läuft es genau ab?
1. Du fährst mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug.
2. Anschließend findet eine mindestens 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule mit einem Fahrlehrer aus deiner Fahrschule statt, in der du zeigst, dass du das schaltgetriebene Fahrzeug beherrschst.
3. Du erhältst eine Bescheinigung von der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung und dem Test.
4. Mit dieser Bescheinigung kann dann der Eintrag 78 getilgt und die Schlüsselzahl 197 eingetragen werden.
Zur Info: Der Eintrag der Schlüsselzahl 197 stellt keinerlei Einschränkung dar!
Weiterhin möglich: Aufhebung der Automatikbeschränkung mittels Prüfung. Du kannst auch weiterhin die Automatikbeschränkung durch eine praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug aufheben lassen.