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Schlüsselzahl B196 - Motorrad der Klasse A1 fahren mit dem PKW Führerschein - ohne Prüfung



Folgende Voraussetzungen müsst du erfüllen, um die Schlüsselzahl 196 erhalten zu können:

  • du musst seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von:


4 Unterichtseinheiten --->  á 90 Minuten Theorie, 

sowie mindestens

5 Unterrichtseinheiten ---> á  90 Minuten Praxis


Nach dem erfolgreichen Abschluss der Schulung erhälst du im Anschluss eine Bestätigung. Die Berechtigung wird dann durch eine Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Es ist also keine theoretische und praktische Prüfung nötig.


Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein darfst du dann Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen)

  • bis zu 125 ccm,
  • max. 11 kW,
  • und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg,

fahren.


Wichtig: Mit der Eintragung der Schlüsselzahl erwirbst du jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1, so dass eine Erweiterung oder ein Aufstieg auf die Klasse A2 (nach § 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Auch das Fahren von Leichtkrafträdern im Ausland ist nicht erlaubt.


 
 
 
 
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