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FAQ - Führerschein

- Wann kann ich mich in der Fahrschule für meine Führerschein Ausbildung (Fahrausbildung) anmelden?

Du kannst dich jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten, also Mo - Fr von 12 - 18 Uhr und Sa von 12 - 14Uhr anmelden.

- Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung in der Fahrschule?

  1. Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  2. Deinen Personalausweis mit der aktuellen Anschrift oder für Nicht-EU Bürger den Aufenthaltstitel
  3. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  4. Einen aktuellen Sehtest , d.h. nicht älter als 24 Monate.
  5. Grundbetrag

 - Wie gelange ich am besten zu euch?

Du kannst uns am besten mit dem Bus 611 (Haltestelle Landgericht), der Schwebebahn (Haltestelle Landgericht) oder mit der Bahn (Haltestelle Wuppertal-Unterbarmen) erreichen. Die Anreise mit dem PKW ist über die Talachse sehr leicht zu bewerkstelligen. Es sind ausreichend öffentliche Parkplätze auf beiden Richtungen der Friedrich-Engels-Allee bzw. rückseitig auf der Elberfelder Str. vorhanden.

- Wie häufig findet der Theorieunterricht statt?

Der Theorieunterricht findet immer Mo, Mi und Do von 18 - 19:30 Uhr statt. Sei am besten mindestens 5min eher da. An Feiertagen findet natürlich kein Theorieunterricht statt. 

- Wie oft muss ich am Theoretischen Unterricht teilnehmen - Ersterwerb Klasse B?

Du bist verpflichtet 12 mal am Grundunterricht sowie 2x am klassenspezifischen Unterricht (Thema 13 und 14) teilzunehmen. Also insgesamt 14 mal Theoretischer-Unterricht á 90 min.

- Wie oft muss ich am Theoretischen-Unterricht teilnehmen - Klasse A?

Du bist verpflichtet 12 mal am Grundunterricht sowie 4x am klassenspezifischen Unterricht teilzunehmen. Also insgesamt 16 mal Theoretischer-Unterricht á 90 min. Bei Erweiterung (also z.B. Vorbesitz Klasse B) gibt es "Rabatte" auf den Grundunterricht.

- Wie kann ich am besten für den Theoretischen-Unterricht lernen?

Du hast zum einen die Möglichkeit bei Anmeldung (oder auch später) eine App zu erwerben, mit der du Zeit- und Ortsunabhängig lernen kannst. Du hast auch die Möglichkeit jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten kostenfrei an den Lern-PC´s in unseren Räumlichkeiten zu lernen. Sprich uns gerne persönlich auf dieses Thema an.

- Wieviele Fehlerpunkte "darf" ich in der der theoretischen Prüfung haben?

Du "darfst" maximal 10 Fehlerpunkte haben, jedoch dürfen diese Fehlerpunkte nicht aus zwei mal 5 Fehlerpunkten zusammengesetzt sein. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis "darfst" du max. 6 Fehlerpunkte haben.

- Wieviele Fahrstunden benötige ich insgesamt für eine erfolgreiche Ausbildung?

Im Vorfeld und auch im Anschluss an die besonderen Ausbildungsfahrten sind Übungsstunden notwendig um dich zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer auszubilden sowie auf die Fahrerlaubnisprüfung vorzubereiten. Dieses hat der Gesetzgeber festgeschrieben. Aufgrund verschiedener Lernvoraussetzungen jedes Einzelnen Schülers variieren also die benötigten Übungsstunden. Somit setzt sich die Gesamtzahl deiner benötigten Fahrstunden aus Übungsstunden und besonderen Ausbildungsfahrten zusammen. Nähere Details kannst du gerne in einem persönlichen Gespräch in Erfahrung bringen.

- Wie ist die praktische Ausbildung aufgebaut?

Die praktische Ausbildung gliedert sich in 5 Ausbildungsstufen
- Grundstufe
- Aufbaustufe
- Leistungsstufe
- Besondere Ausbildungsfahrten ( siehe Tabelle unten)
- Reifestufe und Teststufe

- Wieviele Pflichtstunden (Besondere Ausbildungsfahrten) muss ich absolvieren?

Auch diese sind seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben und teilen sich folgendermaßen auf:

Besondere Ausbildungsfahrten

Klasse B

Klasse A, A1, A2

(A1 -> A2)*, (A1 -> A),      (A2 -> A)*

B -> BE

Überlandschulung

5

5

3

3

Autobahnschulung

4

4

2

1

Dämmerungs- /Dunkelheitsfahrten

3

3

1

1

* Vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 15 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

- Welche Voraussetzungen müssen für das begleitete Fahren mit 17 (BF 17) erfüllt sein?

Du braucht eine Begleitperson, welche bereits beim Antrag auf auf das BF 17 benannt und in die Prüfbescheinigung eingetragen wird. Diese Person muss drei Voraussetzungen erfüllen:

1. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.

2. Die Person darf mit nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.

3. Die Person muss mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.


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