Wenn du dich dazu entschließt den Führerschein der Klasse B78 zu absolvieren, dann bedeutet das, das du deinen Ausbildung auf einem Automatikgetriebenen Fahrzeug durchläufst und im Anschluss die praktische Prüfung auch auf einem Automatikgetriebenen Auto abschließt. Somit darfst du nach erfolgter Prüfung auch nur Autos mit Automatikgetriebe fahren. (Info: Eine Alternative stellt die Ausbildung B197 dar.)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und für das Mitführen von Anhängern gilt:
Mindestalter: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, oder 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens
Eingeschlossene Klassen: AM, L