Seit dem 01.04.2021 ist eine neue Regelung in Kraft getreten, welche es dir ermöglicht, mit einer Schaltkompetenzschulung von mindestens 10 Fahrstunden und einer abschließenden Testfahrt in der Fahrschule die Schlüsselzahl 197 zu erwerben. Danach kannst du auch Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe führen, auch wenn aktuell eine Automatikbeschränkung 78 eingetragen ist (Nachträgliche Schaltausbildung). So kannst du also auch bei uns in Wuppertal deine neue Freiheit angehen. Komm vorbei uns lass dich beraten!
Wie läuft es genau ab?
1. Du fährst mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug mit einem Fahrlehrer aus deiner Fahrschule.
2. Anschließend findet eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer aus deiner Fahrschule statt, in der du zeigst, dass du das schaltgetriebene Fahrzeug beherrschst.
3. Du erhältst eine Bescheinigung von der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung und der Schaltkompetenzprüfung.
4. Mit dieser Bescheinigung kann dann der Eintrag 78 getilgt und die Schlüsselzahl 197 eingetragen werden.
Zur Info: Der Eintrag der Schlüsselzahl 197 stellt keinerlei Einschränkung für die Klasse B dar!
Weiterhin möglich: Aufhebung der Automatikbeschränkung mittels Prüfung. Du kannst auch weiterhin die Automatikbeschränkung durch eine praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug aufheben lassen.