Wer einen Führerschein außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben hat, kann damit in Deutschland nur für eine begrenzte Zeit fahren. Spätestens sechs Monate nach der offiziellen Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Wird diese Frist überschritten, verliert der ausländische Führerschein in Deutschland seine Gültigkeit. Das bedeutet, dass du rechtlich nicht mehr berechtigt bist, mit diesem Dokument hier zu fahren. Falls du nach Ablauf dieser sechs Monate weiterhin in Deutschland ein Fahrzeug führen möchtest, ist eine Umschreibung zwingend erforderlich.
Damit die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins reibungslos verläuft, solltest du die erforderlichen Unterlagen vollständig bereithalten.
Wir prüfen deine Dokumente sorgfältig und übernehmen die Einreichung bei der zuständigen Führerscheinstelle für dich. So stellen wir sicher, dass alles korrekt abgegeben wird und es nicht zu unnötigen Rückfragen oder Verzögerungen kommt.
Die Umschreibung wirft viele Fragen auf.
Wir nehmen uns Zeit für deine Antworten.
Da jeder unterschiedliche Voraussetzungen mitbringt und unterschiedlich lernt, wäre es unseriös, dir hier einen festgelegten Preis zu nennen. In unserem Preiskalkulator haben wir dir sowohl die Fixkosten, als auch die variablen Kosten zusammengestellt. Sogar die anfallenden Nebenkosten haben berücksichtigt. So kannst du dir einen guten Eindruck machen, welche Kosten für die Umschreibung deines Führerscheins aus dem Nicht-EU-Ausland anfallen werden.
Im Hinblick auf die Nebenkosten, die unabhängig von unserer Fahrschule sind, übernehmen wir keine Gewähr für die Angaben. Auch, wenn wir sie nach bestem Wissen veröffentlicht haben, kann es immer wieder zu Änderungen kommen, die wir nicht eingepflegt haben (z. B. städtische Gebühren).
Hier kannst du die voraussichtlichen Kosten für die Umschreibung deiner ausländischen Fahrerlaubnis (Klasse B) bei FahrPoint berechnen. Der Grundbetrag fällt in jedem Fall an.
In den meisten Fällen sind zusätzlich eine theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich. Welche Prüfungen notwendig sind, hängt vom Land ab, in dem dein Führerschein ausgestellt wurde. Eine Übersicht findest du in der offiziellen Staatenliste. Die Anzahl der Fahrstunden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und richtet sich nach deinem persönlichen Fahrkönnen.
Wenn du unsicher bist oder Fragen hast, beraten wir dich selbstverständlich gerne persönlich vor Ort.
| Grundbetrag | 150,00 € |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 40,01 € |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 190,17 € |
Mit dem Schieberegler kannst du eine realistische Spanne zwischen 1 und 20 Fahrstunden abbilden. Die tatsächlich erforderliche Anzahl richtet sich nach deinem individuellen Fahrkönnen und der Einschätzung deines Fahrlehrers. Jede Fahrstunde kostet 69,00 €.
| TÜV Gebühren für die theoretische Prüfung | 24,99 € |
| TÜV Gebühren für die praktische Prüfung | 129,83 € |
| Städt. Gebühren für die Umschreibung | ca. 50,00 € |
| TÜV Gebühren für die theoretische Prüfung | 24,99 € |
| TÜV Gebühren für die praktische Prüfung | 129,83 € |
| Städt. Gebühren für die Umschreibung | ca. 50,00 € |
| TÜV Gebühren für die praktische Prüfung | 129,83 € |
| Städt. Gebühren für die Umschreibung | ca. 50,00 € |
| TÜV Gebühren für die theoretische Prüfung | 24,99 € |
| Städt. Gebühren für die Umschreibung | ca. 50,00 € |
Die geschätzten Gesamtkosten für die Umschreibung betragen:
Externe Kosten: [variable-12] €. Wir übernehmen für dich die Abwicklung und Weiterleitung an TÜV und Behörden.
| Beschreibung | Information | Anzahl | Preis |
|---|---|---|---|
| Discount : | |||
| Gesamt: | |||
Eine Probezeit wird nur dann vereinbart, wenn der Ausländische Führerschein jünger als 2 Jahre ist. Wichtig ist hier das Datum der Ausstellung des Ausländischen Führerscheins, nicht des Deutschen.
Nein, nicht in jedem Fall. Ob du eine theoretische und/oder praktische Prüfung ablegen musst, hängt davon ab, in welchem Land du deine Fahrerlaubnis erworben hast.
Für viele Nicht-EU-Länder, die in der Anlage 11 FeV bzw. der sog. Staatenliste aufgeführt sind (sog. Staatenliste), gelten Sonderregelungen. Je nach Herkunftsland kann es sein, dass keine Prüfung, nur eine praktische oder beide Prüfungen erforderlich sind.
Nachdem 6 Monate seit der Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland vergangen sind, erlischt die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten und wird nicht länger anerkannt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
Wenn du nachweisen kannst, dass du insgesamt nicht länger als 12 Monate in Deutschland wohnen wirst, besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieser Frist um weitere 6 Monate. Dies muss jedoch gegenüber den Behörden nachgewiesen werden.
An die Führerscheinstelle der Stadt Wuppertal. Genaue Informationen erhältst du auf ihrer Webseite.
| Montag | 12:00 – 18:00 |
| Dienstag | 12:00 – 18:00 |
| Mittwoch | 12:00 – 18:00 |
| Donnerstag | 12:00 – 18:00 |
| Freitag | 12:00 – 18:00 |
| Samstag | 12:00 – 14:00 |