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Klasse B


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und für das Mitführen von Anhängern gilt:

  • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
  • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Mindestalter: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, oder 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens

Eingeschlossene Klassen: AM, L

NUR IM INLAND gilt für Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie                mindestens 21 Jahre alt sein.

 
 
 
 
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