Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und für das Mitführen von Anhängern gilt:
Mindestalter: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, oder 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens
Eingeschlossene Klassen: AM, L
NUR IM INLAND gilt für Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.